Seitenbereiche

Steuerfallen bei teilentgeltlichen Übertragungen

Inhalt

Steuerfalle Gegenleistung

Vielfach werden Gegenstände, meist sind es Immobilien, ganz unbeabsichtigt teilentgeltlich übertragen. Dies ist dann der Fall, wenn der Übernehmer für die unentgeltliche Übertragung von Vermögen eine Gegenleistung erbringt. Eine Gegenleistung stellt beispielsweise die Übernahme von Darlehensverbindlichkeiten des Schenkers aus der Anschaffung einer vermieteten Wohnimmobilie dar.

Steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft

Bei gemischten Schenkungen in Form teilentgeltlicher Übertragungen privater Immobilien müssen immer auch ertragsteuerliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden, und zwar besonders unter dem Aspekt möglicher steuerpflichtiger privater Veräußerungsgeschäfte. So löst beispielsweise die teilentgeltliche Übertragung einer vermieteten Immobilie, wenn diese beim Rechtsvorgänger im Übertragungszeitpunkt noch nicht mehr als zehn Jahre im Besitz war, regelmäßig ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft aus (§ 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz-EStG). Ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft liegt auch dann vor, wenn die Gegenleistung des Beschenkten unter den Anschaffungskosten des Übertragungsobjekts liegt. 

BFH-Rechtsprechung

Ein Vergleich der Gegenleistung des Beschenkten mit dem Gegenstandswert der freigebigen Zuwendung führt regelmäßig in die Steuerfalle! Denn für die Berechnung des Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft muss eine Aufteilung in einen voll entgeltlichen und einen voll unentgeltlichen Teil nach dem Verhältnis der Gegenleistung zum Verkehrswert des übertragenen Wirtschaftsguts erfolgen (Bundesfinanzhof-BFH, Urt. v. 11.3.2025 - IX R 17/24). Im Streitfall, den der BFH zur teilentgeltlichen Übertragung einer vermieteten Wohnimmobilie entschieden hat, betrug der Gegenstandswert € 200.000,00, die vom Beschenkten übernommene Darlehensvaluta € 115.000,00. Dennoch errechnete sich ein ertragsteuerpflichtiger Veräußerungsgewinn für den Schenker in Höhe von rund € 40.000,00.

Fazit

Bei teilentgeltlichen Übertragungen von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens ist für einkommensteuerliche Zwecke eine Aufteilung in einen voll entgeltlichen und einen voll unentgeltlichen Teil nach dem Verhältnis der Gegenleistung zum Verkehrswert des übertragenen Wirtschaftsguts vorzunehmen.

Stand: 28. Juli 2026

Bild: KI-generiert

Über uns: Neben der klassischen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sind wir ein auf Immobiliendienstleistungen spezialisiertes Beratungsunternehmen am Standort Oberursel, in der Region Frankfurt.

Erscheinungsdatum:

Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke (Matomo)
Wir verwenden Matomo um zu verstehen, wie Besucher:innen unsere Website nutzen. Dazu sammeln wir bestimmte Informationen über das Nutzungsverhalten unserer Websitebesucher:innen und führen sie anschließend in einer statistischen Auswertung zusammen. Zu den Daten, die wir für diesen Zweck auswerten, gehören beispielsweise - welche Unterseiten unserer Website ein:e Websitebesucher:in aufruft, -wie lange ein:e Websitebesucher:in auf der Website verweilt oder - von welcher anderen Website ein:e Websitebesucher:in auf unsere Website gelangt ist („Referrer“). Alle diese Daten sammeln und verarbeiten wir ohne Ausnahme anonymisiert. Das heißt, dass wir keine Möglichkeit haben, aus den Daten irgendwelche Rückschlüsse auf eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in zu ziehen oder eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in anhand der Daten zu identifizieren. Wir führen diese Daten auch nicht mit Daten aus anderen Quellen zusammen, geben Sie nicht an Dritte innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union weiter und erstellen auf ihrer Grundlage auch keine Profile, die bestimmten Websitebesucher:innen zugeordnet werden könnten, und treffen keine automatisierten Entscheidungen. Sie können der anonymisierten Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens für statistische Zwecke aber selbstverständlich jederzeit widersprechen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Jobs

OK