Seitenbereiche

Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich 2018

Inhalt

Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich

Der sogenannte permanente Lohnsteuer-Jahresausgleich dient dem Ausgleich von kurzfristig hohen Lohneinkünften über einen längeren Zeitraum. Im Ergebnis führt dieser Ausgleich zu einem niedrigeren Lohnsteuereinbehalt.

Beispiel

Eine Bedienung verdient für die Zeit ihrer Beschäftigung auf einem Volksfest innerhalb eines Monats € 10.000,00. Ansonsten geht sie einer regulären Beschäftigung nach. Ohne den permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich würde die Bedienung so gestellt werden, als würde sie jeden Monat € 10.000,00 verdienen, also € 120.000,00 im Jahr. Die entsprechend hohen einzubehaltenden Lohnsteuern könnten erst im Rahmen der Steuerveranlagung wieder korrigiert werden. Mit dem permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich kann der einmalig erzielte hohe Lohn auf mehrere Monate umgelegt werden.

Neuregelung ab 2018

Bislang basierte der permanente Lohnsteuer-Jahresausgleich ausschließlich auf einer jährlich verlängerten Verwaltungsregelung. Mit dem neuen § 39b Abs. 2 Satz 13 Einkommensteuergesetz (EStG) wird der Lohnsteuer-Jahresausgleich nun gesetzlich verankert. Nach der Gesetzesvorschrift gilt der Ausgleich für Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis nur kurzfristig besteht und die zu ihrer Nebentätigkeit einer Hauptbeschäftigung nachgehen. Darüber hinaus darf die zeitlich befristete Tätigkeit maximal 24 aufeinanderfolgende Arbeitstage dauern. Weitere Voraussetzungen: Das Einkommen aus der Nebentätigkeit wird in Steuerklasse VI besteuert und es ist kein Freibetrag zu berücksichtigen. Unverändert setzt die Inanspruchnahme des permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleichs einen Antrag beim Betriebsstättenfinanzamt voraus.

Stand: 27. Juli 2017

Bild: Spectral-Design - Fotolia.com

Über uns: Neben der klassischen Steuerberatung und Unternehmensberatung sind wir ein auf Immobiliendienstleistungen spezialisiertes Beratungsunternehmen am Standort Oberursel, in der Region Frankfurt.

Erscheinungsdatum:

Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke (Matomo)
Wir verwenden Matomo um zu verstehen, wie Besucher:innen unsere Website nutzen. Dazu sammeln wir bestimmte Informationen über das Nutzungsverhalten unserer Websitebesucher:innen und führen sie anschließend in einer statistischen Auswertung zusammen. Zu den Daten, die wir für diesen Zweck auswerten, gehören beispielsweise - welche Unterseiten unserer Website ein:e Websitebesucher:in aufruft, -wie lange ein:e Websitebesucher:in auf der Website verweilt oder - von welcher anderen Website ein:e Websitebesucher:in auf unsere Website gelangt ist („Referrer“). Alle diese Daten sammeln und verarbeiten wir ohne Ausnahme anonymisiert. Das heißt, dass wir keine Möglichkeit haben, aus den Daten irgendwelche Rückschlüsse auf eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in zu ziehen oder eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in anhand der Daten zu identifizieren. Wir führen diese Daten auch nicht mit Daten aus anderen Quellen zusammen, geben Sie nicht an Dritte innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union weiter und erstellen auf ihrer Grundlage auch keine Profile, die bestimmten Websitebesucher:innen zugeordnet werden könnten, und treffen keine automatisierten Entscheidungen. Sie können der anonymisierten Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens für statistische Zwecke aber selbstverständlich jederzeit widersprechen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Jobs

Nein danke