Seitenbereiche

A1-Bescheinigungen bei Arbeitnehmerentsendung

Inhalt

A1-Bescheinigungen

A1-Entsendebescheinigungen dienen der Beitragsüberwachung bei Entsendungen innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz, die eine voraussichtliche Dauer von 24 Monaten nicht überschreiten. In diesen Fällen müssen nämlich trotz Beschäftigung im Ausland alle Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland gezahlt werden. Die Bescheinigungen dienen dem Nachweis der weiteren Anwendung des Sozialversicherungsrechts des Entsendestaates. Mit A1-Entsendebescheinigungen können Arbeitnehmer im Ausland die Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland nachweisen. Die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen in dem betreffenden Auslandsstaat entfällt.

Neuerung ab 1.1.2019

Arbeitgeber müssen seit dem 1.1.2019 die A1-Entsendebescheinigungen zwingend elektronisch beantragen. Auch die elektronische Rückübermittlung der A1-Bescheinigungen ist für Arbeitgeber verpflichtend geworden. Für Arbeitgeber, die kein entsprechendes Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, stehen Meldeportale der Kranken- bzw. Rentenversicherungsträger bereit (unter anderem auf der Homepage der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland www.dvka.de). Außerdem müssen seit 1.1.2019 Entsendebescheinigungen auch für kurzfristige Entsendungen (z. B. bei Dienstreisen) beantragt werden.

Auch Selbstständige betroffen

Selbstständig Tätige, die gesetzlich versichert sind, müssen ebenfalls vor beruflich bedingten Auslandsaufenthalten eine A1-Bescheinigung beantragen. Es gelten dieselben Regelungen wie für Arbeitnehmer.

Stand: 29. April 2019

Bild: fizkes - stock.adobe.com

Über uns: Neben der klassischen Steuerberatung und Unternehmensberatung sind wir ein auf Immobiliendienstleistungen spezialisiertes Beratungsunternehmen am Standort Oberursel, in der Region Frankfurt.

Erscheinungsdatum:

Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke (Matomo)
Wir verwenden Matomo um zu verstehen, wie Besucher:innen unsere Website nutzen. Dazu sammeln wir bestimmte Informationen über das Nutzungsverhalten unserer Websitebesucher:innen und führen sie anschließend in einer statistischen Auswertung zusammen. Zu den Daten, die wir für diesen Zweck auswerten, gehören beispielsweise - welche Unterseiten unserer Website ein:e Websitebesucher:in aufruft, -wie lange ein:e Websitebesucher:in auf der Website verweilt oder - von welcher anderen Website ein:e Websitebesucher:in auf unsere Website gelangt ist („Referrer“). Alle diese Daten sammeln und verarbeiten wir ohne Ausnahme anonymisiert. Das heißt, dass wir keine Möglichkeit haben, aus den Daten irgendwelche Rückschlüsse auf eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in zu ziehen oder eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in anhand der Daten zu identifizieren. Wir führen diese Daten auch nicht mit Daten aus anderen Quellen zusammen, geben Sie nicht an Dritte innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union weiter und erstellen auf ihrer Grundlage auch keine Profile, die bestimmten Websitebesucher:innen zugeordnet werden könnten, und treffen keine automatisierten Entscheidungen. Sie können der anonymisierten Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens für statistische Zwecke aber selbstverständlich jederzeit widersprechen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Jobs

Nein danke