Seitenbereiche

Neuerungen bei der Gewerbe- und Grunderwerbsteuer

Inhalt

Steueränderungsgesetz

Der Gesetzentwurf für das „Neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes“ enthält für Selbstständige und Gewerbetreibende wesentliche Neuerungen aus den Bereichen der Gewerbesteuer und der Grunderwerbsteuer.

Gewerbesteuer

Wegen unterschiedlicher Gewerbesteuer-Hebesätze der Städte und Kommunen kam es in der Vergangenheit oftmals zu Scheinsitzverlegungen. Hierzu wurde der offizielle Sitz bzw. die Geschäftsleitung nur auf dem Papier in eine Stadt/Gemeinde mit einem niedrigen Hebesatz verlegt (der niedrigste Hebesatz von 200 % gilt in der Gemeinde Langenwolschendorf in Thüringen), während die tatsächliche Geschäftstätigkeit unverändert in der Stadt/Gemeinde mit hohem Hebesatz verblieb. Zur künftigen Verhinderung der Scheinsitzverlegungen von Unternehmen plant die Bundesregierung, den Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer ab dem Kalenderjahr 2027 von 200 % auf 280 % zu erhöhen (§ 16 Abs. 4 Satz 2 Gewerbesteuergesetz - GewStG n.F.).

Grunderwerbsteuergesetz

Artikel 8 des Gesetzentwurfs enthält einige Änderungen zum Grunderwerbsteuergesetz. So sollen die bisher uneinheitlichen Anzeigefristen (diese betragen aktuell für Inländer 14 Tage und ein Monat für Ausländer) vereinheitlicht werden. Künftig soll eine Frist von einem Monat gelten

(§ 19 Abs. 3 GrEStG-E). Zudem soll die sogenannte Signing-Closing-Problematik entschärft werden. Bei Grundstücksübertragungen, die im Zusammenhang mit Anteilskäufen an einer Kapitalgesellschaft stehen, geht der Anteilskauf (sog. Signing) dem Erfüllungsgeschäft (sog. Closing) zeitlich regelmäßig vor. Es lösen jedoch beide Sachverhalte separat Grunderwerbsteuer aus, sodass es zu einer Doppelbesteuerung kommt. In dem Gesetzentwurf ist geplant, den maßgeblichen Besteuerungszeitpunkt generell vom Closing auf das Signing zu verlagern. Eine Besteuerung des Closings bleibt möglich, wenn es beim Signing nicht zu einer grunderwerbsteuerlichen Anteilsvereinigung kommt oder zwischen Signing und Closing weiterer Grundbesitz durch die Gesellschaft, deren Anteile übergehen, erworben wird.

Stand: 27. April 2026

Bild: pusteflower9024 - stock.adobe.com

Über uns: Neben der klassischen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sind wir ein auf Immobiliendienstleistungen spezialisiertes Beratungsunternehmen am Standort Oberursel, in der Region Frankfurt.

Erscheinungsdatum:

Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke (Matomo)
Wir verwenden Matomo um zu verstehen, wie Besucher:innen unsere Website nutzen. Dazu sammeln wir bestimmte Informationen über das Nutzungsverhalten unserer Websitebesucher:innen und führen sie anschließend in einer statistischen Auswertung zusammen. Zu den Daten, die wir für diesen Zweck auswerten, gehören beispielsweise - welche Unterseiten unserer Website ein:e Websitebesucher:in aufruft, -wie lange ein:e Websitebesucher:in auf der Website verweilt oder - von welcher anderen Website ein:e Websitebesucher:in auf unsere Website gelangt ist („Referrer“). Alle diese Daten sammeln und verarbeiten wir ohne Ausnahme anonymisiert. Das heißt, dass wir keine Möglichkeit haben, aus den Daten irgendwelche Rückschlüsse auf eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in zu ziehen oder eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in anhand der Daten zu identifizieren. Wir führen diese Daten auch nicht mit Daten aus anderen Quellen zusammen, geben Sie nicht an Dritte innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union weiter und erstellen auf ihrer Grundlage auch keine Profile, die bestimmten Websitebesucher:innen zugeordnet werden könnten, und treffen keine automatisierten Entscheidungen. Sie können der anonymisierten Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens für statistische Zwecke aber selbstverständlich jederzeit widersprechen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Jobs

OK