Seitenbereiche

Verkauf des Inventars einer Ferienwohnung steuerfrei

Inhalt

Private Veräußerungsgeschäfte

Die Veräußerung vermieteter Immobilien löst im Regelfall eine Einkommensteuerpflicht aus, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt und ein entsprechender Veräußerungsgewinn angefallen ist (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz – EStG). Mit in den Veräußerungsgewinn einzubeziehen sind u. a. Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind. Bei Ferienwohnungen handelt es sich im Regelfall um voll möblierte Wohnungen, welche mit Inventar weiter veräußert werden. Strittig ist, ob der Wert der Einrichtungsgegenstände im Rahmen einer Kaufpreisaufteilung aus dem Veräußerungserlös herausgerechnet werden kann. Das Finanzgericht (FG) Münster hat dies nun bejaht (Urteil v. 3.8.2020 – 5 K 2493/18 E).

Der Fall

Ein Steuerpflichtiger hat in 2013 eine Ferienwohnung gekauft und 2016 wieder veräußert. Für die Wohnungseinrichtung waren beim Kauf € 29.000,00 angefallen. Darüber hinaus hatte der Verkäufer weitere Aufwendungen für die Einrichtung der Ferienwohnung getätigt, die er allerdings sofort als Werbungskosten abgezogen hat.

Wirtschaftsgüter des täglichen Gebrauchs

Stets von der Veräußerungsgewinnbesteuerung ausgenommen sind Gegenstände des täglichen Gebrauchs (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG). Das FG hat die Wohnungseinrichtung als solche Gegenstände betrachtet und nur die Veräußerung der Wohnung als steuerpflichtig angesehen, nicht aber die Veräußerung des Inventars. Wohnungseinrichtungsgegenstände würden zur Nutzung und nicht zur Veräußerung angeschafft und hätten typischerweise – anders als z. B. Oldtimer oder Antiquitäten – kein Wertsteigerungspotenzial, so das FG. Dieses Urteil ist selbstverständlich nicht nur auf Ferienwohnungen anwendbar. Auch bei Veräußerung einer Mietwohnung können Kaufpreisteile, die z. B. auf eine Kücheneinrichtung entfallen, herausgerechnet werden.

Stand: 27. Oktober 2020

Bild: Mira Drozdowski - stock.adobe.com

Über uns: Neben der klassischen Steuerberatung und Unternehmensberatung sind wir ein auf Immobiliendienstleistungen spezialisiertes Beratungsunternehmen am Standort Oberursel, in der Region Frankfurt.

Erscheinungsdatum:

Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke (Matomo)
Wir verwenden Matomo um zu verstehen, wie Besucher:innen unsere Website nutzen. Dazu sammeln wir bestimmte Informationen über das Nutzungsverhalten unserer Websitebesucher:innen und führen sie anschließend in einer statistischen Auswertung zusammen. Zu den Daten, die wir für diesen Zweck auswerten, gehören beispielsweise - welche Unterseiten unserer Website ein:e Websitebesucher:in aufruft, -wie lange ein:e Websitebesucher:in auf der Website verweilt oder - von welcher anderen Website ein:e Websitebesucher:in auf unsere Website gelangt ist („Referrer“). Alle diese Daten sammeln und verarbeiten wir ohne Ausnahme anonymisiert. Das heißt, dass wir keine Möglichkeit haben, aus den Daten irgendwelche Rückschlüsse auf eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in zu ziehen oder eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in anhand der Daten zu identifizieren. Wir führen diese Daten auch nicht mit Daten aus anderen Quellen zusammen, geben Sie nicht an Dritte innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union weiter und erstellen auf ihrer Grundlage auch keine Profile, die bestimmten Websitebesucher:innen zugeordnet werden könnten, und treffen keine automatisierten Entscheidungen. Sie können der anonymisierten Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens für statistische Zwecke aber selbstverständlich jederzeit widersprechen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Jobs

Nein danke