Seitenbereiche

Steuervereinfachungsgesetz 2011

Inhalt

Gesetzespaket:

Die Bundesregierung hat sich insgesamt auf 41 Punkte geeinigt, die zu Steuerentlastungen und Bürokratieabbau beitragen sollen. Das Gesetzeswerk soll 2011 verabschiedet werden und 2012 in Kraft treten. Diverse Regelungen treten jedoch schon rückwirkend in Kraft, wie zum Beispiel die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages.

Arbeitnehmer Pauschbetrag:

Im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes soll der Pauschbetrag von gegenwärtig 920 € zum 1.12.2011 auf 1.000 € angehoben werden. Die Terminwahl erfolgte unter Berücksichtigung der Belastung des Bundeshaushaltes 2011. Da die Arbeitgeber die um den Pauschbetrag anteilig verringerte Lohnsteuer für den Dezember erst im Januar 2012 abführen und anmelden, entstehen für 2011 keine Haushaltsbelastungen mehr. Ärztinnen und Ärzte im Angestelltenverhältnis profitieren davon, sofern ihnen keine höheren Werbungskosten entstanden sind bzw. nachgewiesen werden können.

Entfernungspauschale:

Ärztinnen und Ärzte, die regelmäßig eine größere Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zurücklegen und dies abwechslungsweise mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem privaten PKW, profitieren von der vereinfachten Berechnung der Entfernungspauschale. Ärztinnen und Ärzte mussten bislang täglich ihre Fahrtkosten gegenüberstellen und tageweise prüfen, ob die Kosten des Zugtickets die Entfernungspauschale (von 30 Cent je Entfernungskilometer) übersteigen. Künftig sollen die Finanzämter jahresbezogen prüfen, ob die Pendlerpauschale (liegt derzeit bei 4.500 €) oder der Abzug der tatsächlichen Kosten günstiger ist (Günstigerprüfung).

Stand: 15. Februar 2011

Bild: Christy Thompson - Fotolia.com

Über uns: Neben der klassischen Steuerberatung und Unternehmensberatung sind wir ein auf Immobiliendienstleistungen spezialisiertes Beratungsunternehmen am Standort Oberursel, in der Region Frankfurt.

Erscheinungsdatum:

Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke (Matomo)
Wir verwenden Matomo um zu verstehen, wie Besucher:innen unsere Website nutzen. Dazu sammeln wir bestimmte Informationen über das Nutzungsverhalten unserer Websitebesucher:innen und führen sie anschließend in einer statistischen Auswertung zusammen. Zu den Daten, die wir für diesen Zweck auswerten, gehören beispielsweise - welche Unterseiten unserer Website ein:e Websitebesucher:in aufruft, -wie lange ein:e Websitebesucher:in auf der Website verweilt oder - von welcher anderen Website ein:e Websitebesucher:in auf unsere Website gelangt ist („Referrer“). Alle diese Daten sammeln und verarbeiten wir ohne Ausnahme anonymisiert. Das heißt, dass wir keine Möglichkeit haben, aus den Daten irgendwelche Rückschlüsse auf eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in zu ziehen oder eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in anhand der Daten zu identifizieren. Wir führen diese Daten auch nicht mit Daten aus anderen Quellen zusammen, geben Sie nicht an Dritte innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union weiter und erstellen auf ihrer Grundlage auch keine Profile, die bestimmten Websitebesucher:innen zugeordnet werden könnten, und treffen keine automatisierten Entscheidungen. Sie können der anonymisierten Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens für statistische Zwecke aber selbstverständlich jederzeit widersprechen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Jobs

Nein danke