Seitenbereiche

Schönheitsoperation keine außergewöhnliche Belastung

Inhalt

Aktuelle Finanzgerichtsentscheidungen

Schönheitsoperationen

Operationskosten für eine Bruststraffung und Brustverkleinerung stellen keine außergewöhnlichen Belastungen dar, wie das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem inzwischen rechtskräftigen Urteil entschieden hat (Urt. v. 20.05.2014, 5 K 1753/13). Daran änderte auch die Vorlage eines Attestes nichts. Darin wurde die deutliche Ungleichheit der Brüste bescheinigt, welche zu einer gravierenden psychosomatischen Belastung mit Störungen des Körperbildes und des Selbstwertgefühls führe. Geltend gemacht wurden Operationskosten von rund € 4.600. Das Finanzamt erkannte die Kosten nicht an. Die Krankenkasse übernahm die Kosten ebenfalls nicht. Das Finanzgericht sah in den Operationskosten vorbeugende Aufwendungen, die auf einer freien Willensentschließung beruhten. Sie seien deshalb den nicht abzugsfähigen Kosten der Lebenshaltung zuzurechnen.

Entstellende Wirkung

Etwas anderes gilt nur, wenn eine Beeinträchtigung der Körperfunktion und damit ein Krankheitswert zugrunde liegt. Dies sei der Fall, wenn der Betroffene in seiner Körperfunktion beeinträchtigt ist oder an einer Abweichung vom Regelfall leide, die entstellend wirke. Soweit aber lediglich psychische Belastungen vorliegen würden, die mit den Mitteln der Psychotherapie zu behandeln sind, wäre eine Schönheitsoperation nicht zu rechtfertigen und die Kosten vom Steuerabzug ausgeschlossen.

Hohe Honorarvorauszahlungen

In einem anderen Fall, das Honorar eines Zahnarztes betreffend, hat das Finanzgericht München entschieden, dass vorausbezahlte Honorare für eine Zahnbehandlung in Höhe von € 45.000 den Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten darstellen. Dies ist dann der Fall, wenn kein wirtschaftlich vernünftiger Grund für die Vorauszahlung ersichtlich ist (Urt. v. 12.05.2014, 7 K 3486/11). Im Streitfall ging das Gericht von einem Missbrauch aus. Der Steuerpflichtige hatte die Zahlung in einem Jahr geleistet, in dem er eine hohe Abfindung erhalten hatte und der Spitzenprogression unterlag.

Stand: 27. November 2014

Bild: Myst - Fotolia.com

Über uns: Neben der klassischen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sind wir ein auf Immobiliendienstleistungen spezialisiertes Beratungsunternehmen am Standort Oberursel, in der Region Frankfurt.

Erscheinungsdatum:

Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke (Matomo)
Wir verwenden Matomo um zu verstehen, wie Besucher:innen unsere Website nutzen. Dazu sammeln wir bestimmte Informationen über das Nutzungsverhalten unserer Websitebesucher:innen und führen sie anschließend in einer statistischen Auswertung zusammen. Zu den Daten, die wir für diesen Zweck auswerten, gehören beispielsweise - welche Unterseiten unserer Website ein:e Websitebesucher:in aufruft, -wie lange ein:e Websitebesucher:in auf der Website verweilt oder - von welcher anderen Website ein:e Websitebesucher:in auf unsere Website gelangt ist („Referrer“). Alle diese Daten sammeln und verarbeiten wir ohne Ausnahme anonymisiert. Das heißt, dass wir keine Möglichkeit haben, aus den Daten irgendwelche Rückschlüsse auf eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in zu ziehen oder eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in anhand der Daten zu identifizieren. Wir führen diese Daten auch nicht mit Daten aus anderen Quellen zusammen, geben Sie nicht an Dritte innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union weiter und erstellen auf ihrer Grundlage auch keine Profile, die bestimmten Websitebesucher:innen zugeordnet werden könnten, und treffen keine automatisierten Entscheidungen. Sie können der anonymisierten Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens für statistische Zwecke aber selbstverständlich jederzeit widersprechen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Jobs

OK