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Die neuen Lohnsteuer-Richtlinien 2023 stehen in den Startlöchern

Inhalt

Die Lohnsteuer-Richtlinien sind eine allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung, die aufgrund ihrer Bindungswirkung für die Verwaltung eine einheitliche Anwendung der Rechtsvorschriften für die Arbeitnehmerbesteuerung durch die Finanzämter gewährleistet. Die Lohnsteuer-Richtlinien sind teilweise veraltet und überarbeitungsbedürftig. Die letzte größere Überarbeitung erfolgte durch die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015 vom 22.10.2014. Die letzte Neufassung erfolgte in Gestalt der Lohnsteuer-Richtlinien 2008 vom 10.12.2007. Auf aktuelle Ereignisse hat die Finanzverwaltung in der jüngeren Vergangenheit vor allem durch den Erlass einheitlicher Verwaltungsgrundsätze nach § 21a Finanzverwaltungsgesetz (BMF-Schreiben) reagiert.

Die Lohnsteuer-Richtlinien sind für die Rechtsanwendung aber nach wie vor von erheblicher Bedeutung. Es ist daher an der Zeit, die Lohnsteuer-Richtlinien grundlegend zu überarbeiten, um diese an die aktuellen Entwicklungen in Form von Gesetzen, Gerichtsentscheidungen, BMF-Schreiben und Beschlüssen von Bund und Ländern anzupassen. Darüber hinaus sind umfangreiche redaktionelle wie sprachliche Änderungen erforderlich. Ziel der Überarbeitung ist es auch, dass die Rechtsanwendung erleichtert wird. Insbesondere soll auch eine Übereinstimmung mit dem Basisregelwerk „Bürgernahe und geschlechtergerechte Sprache der Steuerverwaltung“ erreicht werden. Im Hinblick auf die in den zurückliegenden Jahren stetig gewachsene Bedeutung von BMF-Schreiben enthält die Neufassung der Lohnsteuer-Richtlinien trotz der grundlegenden Überarbeitung kaum echte Neuregelungen. Die Bundesregierung hat davon abgesehen, den Inhalt neuerer BMF-Schreiben in die Richtlinien zu übernehmen. Allerdings wurden diese teilweise an zwischenzeitlich ergangene BMF-Schreiben angepasst. Dies gilt insbesondere für die Richtlinien zu § 8 EStG. Darüber hinaus beinhaltet die Neufassung zahlreiche redaktionelle Änderungen (Entwurf BMF vom 24.6.2022). Sobald die endgültige Fassung vorliegt (Plan Ende des Jahres) werden wir ausführlich berichten.

Stand: 25. Oktober 2022

Bild: wutzkoh - stock.adobe.com

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Erscheinungsdatum:

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