Seitenbereiche

Einholung erweiterter Führungszeugnisse stellt keinen Arbeitslohn dar

Inhalt

In der Praxis fordert der Arbeitgeber im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Die Besorgung bzw. Vorlage ist für den Arbeitnehmer mit Kosten verbunden. Diese Kosten übernimmt i. d. R. der Arbeitgeber, da er die Vorlage auch explizit fordert. Führt nun die Übernahme der Kosten zu steuerpflichtigem Arbeitslohn beim Arbeitnehmer? Mit der Rechtsfrage hat sich das FG Köln in einer aktuellen Entscheidung auseinandergesetzt. Holt der Arbeitgeber aufgrund einer ihn adressierenden Verpflichtung im Rahmen der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer regelmäßig (im Abstand von fünf Jahren) erweiterte Führungszeugnisse ein, besteht ein überwiegend betriebliches Interesse, sodass kein steuerpflichtiger Arbeitslohn i. S. v. § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG vorliegt (FG Münster vom 23.3.2022, 7 K 2350/19, Rev., Az. des BFH: VI R 10/22; Zulassung durch FG, Rechtsmittelführer: Verwaltung). Da die Verwaltung gerne die Übernahme versteuert hätte, hat nun der BFH das letzte Wort. In vergleichbaren Fällen sollten die Verfahren unter Hinweis auf das Verfahren beim BFH offengehalten werden.

Praxishinweis

Vorteile des Arbeitnehmers, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung erweisen und im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen, stellen keinen Arbeitslohn dar. Die vom Finanzgericht als Tatsacheninstanz vorzunehmende Gesamtwürdigung hat in diesem Zusammenhang insbesondere Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seine besondere Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck zu berücksichtigen.

Stand: 25. Oktober 2022

Bild: Birute - stock.adobe.com

Über uns: Neben der klassischen Steuerberatung und Unternehmensberatung sind wir ein auf Immobiliendienstleistungen spezialisiertes Beratungsunternehmen am Standort Oberursel, in der Region Frankfurt.

Erscheinungsdatum:

Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke (Matomo)
Wir verwenden Matomo um zu verstehen, wie Besucher:innen unsere Website nutzen. Dazu sammeln wir bestimmte Informationen über das Nutzungsverhalten unserer Websitebesucher:innen und führen sie anschließend in einer statistischen Auswertung zusammen. Zu den Daten, die wir für diesen Zweck auswerten, gehören beispielsweise - welche Unterseiten unserer Website ein:e Websitebesucher:in aufruft, -wie lange ein:e Websitebesucher:in auf der Website verweilt oder - von welcher anderen Website ein:e Websitebesucher:in auf unsere Website gelangt ist („Referrer“). Alle diese Daten sammeln und verarbeiten wir ohne Ausnahme anonymisiert. Das heißt, dass wir keine Möglichkeit haben, aus den Daten irgendwelche Rückschlüsse auf eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in zu ziehen oder eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in anhand der Daten zu identifizieren. Wir führen diese Daten auch nicht mit Daten aus anderen Quellen zusammen, geben Sie nicht an Dritte innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union weiter und erstellen auf ihrer Grundlage auch keine Profile, die bestimmten Websitebesucher:innen zugeordnet werden könnten, und treffen keine automatisierten Entscheidungen. Sie können der anonymisierten Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens für statistische Zwecke aber selbstverständlich jederzeit widersprechen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Jobs

Nein danke