Seitenbereiche

Knorpelbehandlungen und Gewebezüchtungen

Inhalt

Gelenksknorpel:

Der Katalog der umsatzsteuerfreien Dienstleistungen bei Ärzten erweitert sich stetig. Vor kurzem hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Umsätze aus dem Herauslösen von Gelenkknorpelzellen aus dem einem Menschen entnommenen Knorpelmaterial und ihre anschließende Vermehrung zur Reimplantation umsatzsteuerfrei sind (BFH v. 29.6.2011 XI R 52/07).

Der Fall:

Geklagt hat ein Biotechnologie-Unternehmen, das in der Forschung und Entwicklung von Erkrankungen des Knorpels, Knochen und Haut etc. tätig war. U.a. betrieb das Unternehmen eine Dienstleistung zur Züchtung und Vermehrung von Gelenkknorpelzellen. Die Finanzverwaltung behandelte diese Dienstleistung als umsatzsteuerpflichtig.

BFH:

Der Bundesfinanzhof (BFH) verneinte dies. Unter Bezug auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs klassifizierte der BFH die Gelenksknorpelzüchtungen als „Heilbehandlung“ und nicht als „Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen“. Damit ist die Leistung umsatzsteuerfrei, wenn sie – das war in dem Fall unstreitig - von Ärzten oder im Rahmen der Ausübung eines arztähnlichen Berufs erbracht wird.

Stand: 12. Februar 2012

Bild: Laurence Gough - Fotolia.com

Über uns: Neben der klassischen Steuerberatung und Unternehmensberatung sind wir ein auf Immobiliendienstleistungen spezialisiertes Beratungsunternehmen am Standort Oberursel, in der Region Frankfurt.

Erscheinungsdatum:

Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke
Cookies oder andere Speicherverfahren, mit denen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen erfassen, die uns helfen, unsere Website und deren Inhalte stetig zu optimieren.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.