Seitenbereiche

Heileurythmist als freiberufliche Tätigkeit

Inhalt

Integrierter Versorgungsvertrag

Der Berufsverband der Heileurythmisten und eine gesetzliche Krankenkasse haben nach Angaben des Bundesfinanzhofs/BFH einen integrierten Versorgungsvertrag nach §§ 140a ff. Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V, sog. IV-Verträge) abgeschlossen. Dies sah der BFH als ausreichendes Indiz dafür an, dass ein Heileurythmist eine dem Katalogberuf des Krankengymnasten/Physiotherapeuten ähnliche Ausbildung und Tätigkeit ausübt. Damit stufte der BFH diese Berufsgruppe im Urteil vom 20.11.2018, VIII R 26/15 (veröffentlicht am 10.4.2019) als freiberuflich Tätige ein. Damit erzielt ein Heileurythmist Einkünfte aus selbstständiger Arbeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz/EStG und ist kein Gewerbetreibender.

Keine Gewerbesteuererklärung erforderlich

Im Streitfall gab eine Heileurythmistin keine Gewerbesteuererklärung ab. Der BFH gab der Klägerin recht und hob das vorinstanzliche Urteil auf.

Stand: 27. August 2019

Bild: Minerva Studio - stock.adobe.com

Über uns: Neben der klassischen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sind wir ein auf Immobiliendienstleistungen spezialisiertes Beratungsunternehmen am Standort Oberursel, in der Region Frankfurt.

Erscheinungsdatum:

Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke (Matomo)
Wir verwenden Matomo um zu verstehen, wie Besucher:innen unsere Website nutzen. Dazu sammeln wir bestimmte Informationen über das Nutzungsverhalten unserer Websitebesucher:innen und führen sie anschließend in einer statistischen Auswertung zusammen. Zu den Daten, die wir für diesen Zweck auswerten, gehören beispielsweise - welche Unterseiten unserer Website ein:e Websitebesucher:in aufruft, -wie lange ein:e Websitebesucher:in auf der Website verweilt oder - von welcher anderen Website ein:e Websitebesucher:in auf unsere Website gelangt ist („Referrer“). Alle diese Daten sammeln und verarbeiten wir ohne Ausnahme anonymisiert. Das heißt, dass wir keine Möglichkeit haben, aus den Daten irgendwelche Rückschlüsse auf eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in zu ziehen oder eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in anhand der Daten zu identifizieren. Wir führen diese Daten auch nicht mit Daten aus anderen Quellen zusammen, geben Sie nicht an Dritte innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union weiter und erstellen auf ihrer Grundlage auch keine Profile, die bestimmten Websitebesucher:innen zugeordnet werden könnten, und treffen keine automatisierten Entscheidungen. Sie können der anonymisierten Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens für statistische Zwecke aber selbstverständlich jederzeit widersprechen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Jobs

Nein danke