Seitenbereiche

Arztleistungen nicht steuerbegünstigt

Inhalt

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerbegünstigt. Der Gesetzgeber versteht darunter Dienste, die üblicherweise im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden und einen Bezug zur Hauswirtschaft haben. Personenbezogene Leistungen fallen – mit Ausnahme von Pflegeleistungen – nicht darunter.

Ärztliche Leistungen

Ärztliche Leistungen zählen ebenfalls nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Leistungen an Mensch oder Tier erbracht werden. Ärztliche Leistungen zählen auch dann nicht dazu, wenn sie im Rahmen von Hausbesuchen erbracht werden. Das Finanzgericht Nürnberg ordnete unter die haushaltsnahen Dienstleistungen solche Tätigkeiten, „die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden und in regelmäßigen Abständen anfallen“. In diesem Zusammenhang lehnten die Richter die Zuordnung tierärztlicher Leistungen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen mit der Begründung ab, dass Haushaltsangehörige im Regelfall über ein erforderliches Fachwissen zur Ausführung ärztlicher Leistungen nicht verfügen (Finanzgericht Nürnberg v. 04.10.2012, 4 K 1065/12).

Keine Handwerkerleistung

(Tier)ärztliche Leistungen sind auch keine Handwerkerleistungen. Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe, sondern ein freier Beruf, so das FG Nürnberg. Damit scheidet eine steuerliche Begünstigung als Handwerkerleistung ebenfalls aus.

Stand: 27. Mai 2014

Bild: Kautz15 - Fotolia.com

Über uns: Neben der klassischen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sind wir ein auf Immobiliendienstleistungen spezialisiertes Beratungsunternehmen am Standort Oberursel, in der Region Frankfurt.

Erscheinungsdatum:

Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke (Matomo)
Wir verwenden Matomo um zu verstehen, wie Besucher:innen unsere Website nutzen. Dazu sammeln wir bestimmte Informationen über das Nutzungsverhalten unserer Websitebesucher:innen und führen sie anschließend in einer statistischen Auswertung zusammen. Zu den Daten, die wir für diesen Zweck auswerten, gehören beispielsweise - welche Unterseiten unserer Website ein:e Websitebesucher:in aufruft, -wie lange ein:e Websitebesucher:in auf der Website verweilt oder - von welcher anderen Website ein:e Websitebesucher:in auf unsere Website gelangt ist („Referrer“). Alle diese Daten sammeln und verarbeiten wir ohne Ausnahme anonymisiert. Das heißt, dass wir keine Möglichkeit haben, aus den Daten irgendwelche Rückschlüsse auf eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in zu ziehen oder eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in anhand der Daten zu identifizieren. Wir führen diese Daten auch nicht mit Daten aus anderen Quellen zusammen, geben Sie nicht an Dritte innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union weiter und erstellen auf ihrer Grundlage auch keine Profile, die bestimmten Websitebesucher:innen zugeordnet werden könnten, und treffen keine automatisierten Entscheidungen. Sie können der anonymisierten Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens für statistische Zwecke aber selbstverständlich jederzeit widersprechen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Jobs

Nein danke