Seitenbereiche

Minimierung des steuerpflichtigen Gewinns 2014

Inhalt

Einnahmen, Ausgaben

Ärztinnen und Ärzte ermitteln ihren steuerpflichtigen Gewinn regelmäßig durch Einnahmen-/Überschussrechnung. Das heißt, dass die 2014 getätigten Ausgaben den Gewinn noch 2014 mindern. Umgekehrt erhöhen Einnahmen im letzten Dezembermonat noch den Gewinn für 2014.

Privathonorare

Hinsichtlich der steuerrelevanten Vereinnahmung von Privathonoraren ist zu beachten, dass diese schon dann als zugeflossen gelten, wenn „die Vereinnahmung durch einen Bevollmächtigten“ erfolgt ist. Daher sind Honorare von Privatpatienten, die ein Arzt durch eine privatärztliche Verrechnungsstelle einziehen lässt, dem Arzt bereits mit Eingang bei dieser Stelle zugeflossen.

Kassenabrechnungen

Hingegen gelten Arzthonorare, die die Kassenärztliche Vereinigung überweist, beim Arzt erst mit Überweisung seines Anteils als zugeflossen (vgl. H 11 der Einkommensteuer-Richtlinien). Das heißt: Überweist die Kassenärztliche Vereinigung das Honorar für das IV. Quartal 2014 erst im Januar 2015, versteuert der Arzt dieses erst im nächsten Jahr. Letzteres gilt allerdings dann wiederum nicht, wenn die Einnahmen der Kassenärztlichen Vereinigung regelmäßig wiederkehrende Einnahmen darstellen. Werden solche Einnahmen kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres vereinnahmt (als kurze Zeit gilt der Zeitraum bis 10.01.2015), gelten diese noch in dem Kalenderjahr als zugeflossen, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Erhält der Arzt/die Ärztin regelmäßig Honorare von der Kassenärztlichen Vereinigung und überweist diese am 2. Januar das Honorar für das letzte Quartal 2014, ist es somit noch 2014 zu versteuern.

Stand: 27. November 2014

Bild: Rynio Productions - Fotolia.com

Über uns: Neben der klassischen Steuerberatung und Unternehmensberatung sind wir ein auf Immobiliendienstleistungen spezialisiertes Beratungsunternehmen am Standort Oberursel, in der Region Frankfurt.

Erscheinungsdatum:

Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke (Matomo)
Wir verwenden Matomo um zu verstehen, wie Besucher:innen unsere Website nutzen. Dazu sammeln wir bestimmte Informationen über das Nutzungsverhalten unserer Websitebesucher:innen und führen sie anschließend in einer statistischen Auswertung zusammen. Zu den Daten, die wir für diesen Zweck auswerten, gehören beispielsweise - welche Unterseiten unserer Website ein:e Websitebesucher:in aufruft, -wie lange ein:e Websitebesucher:in auf der Website verweilt oder - von welcher anderen Website ein:e Websitebesucher:in auf unsere Website gelangt ist („Referrer“). Alle diese Daten sammeln und verarbeiten wir ohne Ausnahme anonymisiert. Das heißt, dass wir keine Möglichkeit haben, aus den Daten irgendwelche Rückschlüsse auf eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in zu ziehen oder eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in anhand der Daten zu identifizieren. Wir führen diese Daten auch nicht mit Daten aus anderen Quellen zusammen, geben Sie nicht an Dritte innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union weiter und erstellen auf ihrer Grundlage auch keine Profile, die bestimmten Websitebesucher:innen zugeordnet werden könnten, und treffen keine automatisierten Entscheidungen. Sie können der anonymisierten Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens für statistische Zwecke aber selbstverständlich jederzeit widersprechen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Jobs

Nein danke